Neben Standarddokumenten wie Verordnungen oder AU-Bescheinigungen hält unser Gesundheitswesen unzählige Formulare und Fragebögen bereit, die Sie von Ihrem Hausarzt ausfüllen lassen sollen; oft werden aber auch von Patienten ganz bestimmte Bescheinigungen gewünscht. Grundsätzlich sind jegliche Dokumente nur dann zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung abzurechnen, wenn diese auf vereinbarten Vordrucken oder auf besonderes Verlangen der Kassen bzw. des Medizinischen Dienstes erstellt werden. Die Gebühren für das Erstellen anderer Dokumente und die damit verbundenen medizinischen Maßnahmen werden nach der bundeseinheitlichen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) berechnet und müssen entweder vom Patienten oder von der anfordernden Stelle getragen werden.
Tipp: Fordert Sie z. B. eine Behörde oder Ihr Arbeitgeber zur Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses auf, dann fragen Sie grundsätzlich nach, ob die Kostenübernahme geregelt ist!