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Fragen und Antworten …

… rund um Ihren Praxisbesuch

Muss ich einen Termin vereinbaren?

Unsere Praxissprechstunde ist grundsätzlich eine offene Sprechstunde. Um unnötige Wartezeiten zu vermeiden, bitten wir Sie jedoch um vorherige Terminvereinbarung – entweder bequem online oder telefonisch unter 04956-3222.
Ohne Termin müssen Sie eventuell mit längeren Wartezeiten rechnen; Notfälle werden selbstverständlich so schnell wie möglich behandelt.

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Warum muss ich auch mit Termin manchmal warten?

Notfälle oder unerwartet aufwändige Behandlungen können dazu führen, dass die vergebenen Termine nicht immer eingehalten werden können. Dies ist im Betrieb einer Arztpraxis leider nie auszuschließen, dennoch bitten wir Sie grundsätzlich um Vereinbarung eines Termins, um eine zuverlässige Planung im Sinne aller Patienten zu ermöglichen.

Wird eine Videosprechstunde angeboten?

Ab Februar 2021 bieten wir für geeignete Anlässe eine Videosprechstunde an (mehr Informationen dazu hier). Die Terminvereinbarung erfolgt wie bisher telefonisch oder online mit Hinweis auf den Wunsch nach einer Videosprechstunde. Um die Videosprechstunde durchführen zu können, benötigen wir Ihre E-Mail-Adresse und Ihre Einverständniserklärung.

Ich kann meinen Termin nicht wahrnehmen – was tun?

Wenn Sie einen vergebenen Termin nicht einhalten können, sagen Sie bitte unter Tel. 04956-3222 rechtzeitig ab. Sollten wir unsererseits einen geplanten Termin absagen müssen, informieren wir Sie umgehend.

Warum muss ich in der Praxis eine Datenschutzvereinbarung unterschreiben?

Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) regelt, dass alle Personen (bzw. ihr gesetzlicher Vertreter) ihr Einverständnis erklären müssen, wenn ihre persönlichen Daten erhoben werden. Gerade in einer Arztpraxis werden sehr sensible Daten gespeichert, denn neben den üblichen Personendaten wie Name, Adresse und Telefonnummer müssen wir auch viele Daten rund um Ihre Gesundheit erheben. Dabei halten wir uns natürlich an geltendes Recht und an die ärztliche Schweigepflicht (§ 203 StGB), die ab Mai 2018 geltende DSGVO macht jedoch Ihr ausdrückliches Einverständnis zur Verarbeitung Ihrer Daten nötig. Eine Behandlung ohne Ihr schriftlich erklärtes Einverständnis ist nur möglich, wenn akute Lebensgefahr besteht.

Die Nutzung dieses Internet-Angebots fällt ebenfalls unter das Reglement der DSGVO; so müssen Sie beim erstmaligen Betreten der Website ihr Einverständnis mit der Cookie-Nutzung erklären; weitere Informationen hierzu erhalten sie auf dieser Seite.

Ich brauche eine Krankmeldung – muss ich dafür extra in die Praxis kommen?

Selbstverständlich! Eine Arbeitsunfähigkeit kann nur nach einer ärztlichen Untersuchung bescheinigt werden. Ausnahme: Während der Corona-Krise seit März 2020 sind bei Erkältungsbeschwerden Krankmeldungen bis 7 Tage ohne direkten Arztkontakt möglich. Rufen Sie hierzu einfach in der Praxis an.

Mehr dazu finden Sie hier.

Ich hätte gerne mal wieder ein »großes Blutbild«

Sie interessieren sich für Ihre Laborwerte, um Veränderungen frühzeitig erkennen und behandeln zu können? Sehr gut!
Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang aber, dass eine präventive, d. h. zur Vorsorge gedachte Blutentnahme außerhalb der Check-up-Untersuchungen grundsätzlich keine Kassenleistung ist. Anders ausgedrückt: Wenn bei Ihnen kein Verdacht auf eine spezifische Erkrankung besteht, kann eine Labordiagnostik nicht zu Lasten der gesetzlichen Krankenkasse durchgeführt werden, sondern ist eine Privatleistung, die Ihnen vom Labor in Rechnung gestellt wird.

Haben Sie Interesse an einer präventiven Labordiagnostik, dann machen Sie bitte einen Termin für ein Arztgespräch aus. Gemeinsam klären wir dann, welche Werte aufgrund Ihrer persönlichen Umstände (Vorerkrankungen, familiäre Belastung, regelmäßige Einnahme von Medikamenten) sinnvoll sind, welche von Ihrer Kasse getragen werden und welche ggf. im Sinne einer privaten Vorsorge ergänzend erhoben werden sollten.

Hinweis: Im Rahmen der von den Krankenkassen angebotenen Check-up-Untersuchungen (mehr dazu hier) werden nur sehr wenige Laborwerte analysiert (je nach Alter und Krankenkasse oft nur Cholesterin und Blutzucker), so dass hier im Vorfeld geklärt werden sollte, welche Werte ergänzend bestimmt werden können.

Noch ein Hinweis: Der volkstümliche Begriff »großes Blutbild« bezeichnet in der Medizin nicht etwa einen laboranalytischen Rundumschlag, der alle wichtigen Parameter der Organfunktionen abdeckt, sondern ausschließlich die Untersuchung der Blutzellen mit ihren Untergruppen – eine Untersuchung, die in der Routinediagnostik meist sinnlos ist und Ihnen nichts über Leber, Niere, Blutfette, Zucker oder Cholesterin verrät.

Ich kriege einfach keinen Termin beim Facharzt

Bei uns in Ostfriesland ist der Ärztemangel auf dem Land deutlich zu spüren. Während die hausärztliche Versorgung noch einigermaßen funktioniert (Stand 2019), ist es mittlerweile zur Herausforderung geworden, einen Termin beim Facharzt zu bekommen. Vor allem Kardiologen, Orthopäden und Augenärzte bieten Termine oft nur noch mit monatelangem Vorlauf an, Wartezeiten von mehr als einem halben Jahr sind eher die Regel als die Ausnahme (hier finden Sie unsere Liste mit Fachärzten im Einzugsbereich der Praxis).

Wir versuchen Sie bei der Facharzt-Terminfindung zu unterstützen, haben auf die Mangelsituation aber leider auch nur einen begrenzten Einfluss. Wenn es aus medizinischen Gründen erforderlich ist, dass sie kurzfristig bei einem Facharzt vorstellig werden, gibt es folgende Möglichkeiten:

  • Terminvergabe über die Terminservicestelle der kassenärztlichen Vereinigung
    Hierfür benötigen sie einen Code, den Sie zusammen mit der Überweisung bei uns erhalten und dann bei der Terminservicestelle telefonisch (116117; an allen Wochentagen rund um die Uhr) angeben. Die KV unterstützt Sie dann dabei, innerhalb einer Woche einen Termin bei einem Facharzt bzw. innerhalb von vier Wochen bei einem Psychotherapeuten zu vereinbaren; für psychotherapeutische Akutbehandlungen müssen Termine innerhalb von zwei Wochen vermittelt werden. Bei einem auf diese Art vermittelten Termin haben Sie keinen Anspruch auf einen bestimmten Arzt oder Therapeuten; bei spezialisierten Fachärzten gilt eine Anfahrtszeit per ÖPNV von einer Stunde als zumutbar.
    Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir einen Code für derartige Überweisungen nur vergeben können, wenn es sich um eine dringliche Fragestellung handelt.
  • Terminvereinbarung beim Facharzt direkt durch unsere Praxis
    In besonders dringenden Fällen vermitteln wir Ihnen direkt einen kurzfristigen Termin bei einem geeigneten Facharzt. Dies kann jedoch nur erfolgen, wenn besondere Umstände vorliegen und/oder eine fachärztliche Behandlung so schnell erfolgen sollte, dass eine Vermittlung über die Terminservicestelle aus medizinischen Gründen nicht akzeptabel ist.

Kann ich mich für meine Reise impfen lassen?

Wir bieten eine Reise-Impfberatung sowie – in begrenztem Umfang – auch die entsprechenden Impfungen an. Für spezielle Impfungen müssen Sie sich jedoch an eine hierfür ausdrücklich qualifizierte Stelle wenden. Das gilt beispielsweise für Gelbfieber (hier finden Sie die Gelbfieber-Impfstellen in Nordwestdeutschland).

Bitte beachten Sie, dass es sich bei allen vorbeugenden medizinischen Maßnahmen rund um eine Urlaubsreise um Privatleistungen handelt, die Ihrer Krankenkasse i. d. R. nicht in Rechnung gestellt werden kann. Etwaige Ausnahmen (z. B. die Impfung gegen FSME bei der Reise in Risikogebiete) sollten Sie vorher mit Ihrer Kasse abklären (Erstattungen werden unterschiedlich gehandhabt; grundsätzlich müssen Sie in Vorleistung gehen).

Ganz wichtig: Denken Sie rechtzeitig an die Impfungen! Wenn sie erst eine Woche vor Abflug in die Praxis kommen, ist es für eine effektive Immunisierung meist zu spät.

… zu speziellen Leistungen

Was sind IGeL-Leistungen?

Die Abkürzung »IGeL« steht für »Individuelle Gesundheitsleistungen« und bezeichnet alle ärztlichen Leistungen, die von Ihrem Kostenträger, also in der Regel die Krankenkasse, nicht übernommen werden. Hierbei kann es sich z. B. um zusätzliche Laborwerte i. R. einer Vorsorgeuntersuchung oder auch eine Vorsorge-Ultraschalluntersuchung handeln. Wir beraten Sie zu diesem Thema gerne individuell.

Führen sie homöopathische Behandlungen durch?

Nein. Die Homöopathie, also die von Samuel Hahnemann Ende des 18. Jahrhunderts begründete Methode, Beschwerden zu behandeln, indem man eine ähnliche Symptome auslösende Substanz stark verdünnt und dem Patienten verabreicht, erfreut sich zwar insbesondere in Deutschland großer Beliebtheit, beschert den Herstellern gewaltige Umsätze (2018 über 600 Millionen Euro) und wird aus Marketinggründen sogar von manchen Krankenkassen teilweise bezahlt; aufgrund eines nach wie vor fehlenden Wirkungsnachweises wird die Methode jedoch kontrovers diskutiert und wurde in einigen europäischen Ländern mittlerweile von staatlicher Seite aus dem Erstattungskatalog entfernt. Als nach den Kriterien der evidenzbasierten Medizin handelnder Internist sehe ich es als meine Pflicht an, nur solche Therapien anzuwenden, deren Wirksamkeit in belastbaren wissenschaftlichen Studien nachgewiesen wurde. Da die Homöopathie dieses Kriterium trotz vieler positiver persönlicher Erfahrungsberichte nicht erfüllt und nach heutigem Kenntnisstand keine über den Placeboeffekt hinausgehende Wirksamkeit besitzt, empfehle oder verordne ich derartige Zubereitungen grundsätzlich nicht. Dies gilt analog auch für das konzeptionell mit der Homöopathie verwandte Verfahren der »Biochemie« nach Schüßler (nicht zu verwechseln mit der wissenschaftlichen Lehre vom Stoffwechsel!) und die Blütentherapie nach Bach, für die jeweils ebenfalls kein Wirknachweis existiert.

Bieten Sie Naturheilkunde an?

Naturheilkundlichen Arzneien und Verfahren stehe ich grundsätzlich offen gegenüber – viele der bis heute gängigsten und nachweislich wirksamen Medikamente haben ihren Ursprung in der Verwendung pflanzlicher Bestandteile (z. B. Aspirin aus der Weidenrinde, Morphin aus dem Schlafmohnsaft usw.). Wenn ein naturheilkundliches Präparat seine Wirksamkeit in wissenschaftlichen Studien erwiesen hat, verordne ich es gerne im Rahmen der entsprechenden medizinischen Indikation. Die romantische Vorstellung, es gebe gegen jede Krankheit ein Kraut, das keine Nebenwirkungen hat und es locker mit synthetisch hergestellten Medikamenten aufnehmen kann, ist jedoch illusorisch und nicht selten vor allem die Folge millionenschwerer Marketingkampagnen. Vergessen Sie nie, dass auch die vermeintlich sanfte Medizin vor allem ein riesiger Markt ist!

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