Covid-Impfung Stand 04.11.2021

By 4. November 2021Praxis

Da sich die Empfehlung zur Covid-Impfung fast so schnell ändern wie die Preise an den Tankstellen, fasse ich hier den aktuellen (04.11.2021) Stand zusammen:

  • Impfberechtigt ist jede Person ab 12 Jahren (Minderjährige mit Unterschrift der Eltern)
  • 14 Tage nach Abschluss der ersten Impfserie (bei uns nur Biontech, daher 2 Impfungen) gilt man als immunisiert
  • Die Erst- und Zweitimpfung (= Grundimmunisierung) erfolgt bei uns ausschließlich mit Biontech in einem Abstand von 4 Wochen
  • Zwischen der Grundimmunisierung und jeder anderen Impfung sollte ein Abstand von 14 Tagen eingehalten werden
  • Eine leichte Erkältung oder ein Pickel am Hintern sind keine Kontraindikation; der Impfling muss lediglich fieberfrei sein
  • Einen digitalen Impfnachweis stellen wir direkt nach Abschluss der Grundimmunisierung aus, dort wird nur die zweite Impfung eingetragen und als solche gekennzeichnet; den 14-Tages-Abstand rechnet die App des Impflings selber aus
  • Eine Booster-Impfung empfiehlt die STIKO für alle ab 70 Jahren, wir verabreichen jedoch unabhängig vom Alter jedem eine Booster-Impfung, der eine haben will
  • Eine Booster-Impfung empfiehlt die STIKO für alle ab 70 Jahren, Politik und Ärztevebände raten jedoch unabhängig vom Alter jedem zu einer Booster-Impfung, also bekommen auch alle eine von uns
    • Die Booster-Impfung wird nur mit einem mRNA-Impfstoff durchgeführt
    • Der Abstand zur Grundimmunisierung hängt vom ursprünglich verwendeten Impfstoff ab:
      • AstraZenaca, Moderna oder Biontech: 6 Monate
      • Johnson & Johnson: 4 Wochen
    • Bezüglich des Datums kommt es nicht auf ein paar Tage an
    • Die Booster-Impfung wird bisher nicht mittels digitalem Nachweis, sonder nur im Impfpass dokumentiert
    • Für die Booster-Impfung gibt es einen neuen Button auf der Website für die Ausstellung des digitalen Impfnachweises
    • Die Booster-Impfung kann parallel zur Influenza-Impfung verabreicht werden (kein 14-Tage-Abstand)
  • Die Analyse der Immunantwort ist grundsätzlich eine IGeL-Leistung (zur Interpretation der Werte gibt es einen anderen Beitrag)
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