Wann der »Infektausschluss« Sinn macht und wann nicht

By 9. November 2021Praxis

Im Moment wird ja viel geimpft und immer wieder taucht die Diagnose »Infektausschluss« (oder old school mit »ß« am Ende) B99A in den Akten auf. Das ist in den allermeisten Fällen überflüssig.

Der einzige Grund, eine B99A zu kodieren, ist wenn der Patient in diesem Quartal keine weiteren Diagnosen bekommt und trotzdem seine Karte in den Schlitz gesteckt hat. Und auch dann nur, wenn es nicht irgendeine andere Diagnose aus einem früheren Quartal gibt, die man übernehmen kann. Warum ist das so? Um die Quartalspauschale abrechnen zu können, braucht man eine Diagnose. Nicht alle Diagnosen sind hierfür zugelassen, alle aus der Gruppe »Notwendigkeit zur Impfung gegen XYZ« zum Beispiel nicht.

Die große Mehrheit unserer Patienten (Ausnahme: Covid-Fremdpatienten) kommt nicht nur zum Impfen in die Praxis, sondern holt mindestens auch mal ein Rezept oder will zum Arzt. Die bekommen dann ihre entsprechenden Diagnosen und den Infektausschluss braucht kein Mensch.

Empfohlenes Vorgehen:

  • Pat. kommt im laufenden Quartal ausschließlich zum Impfen -> Infektausschluss kodieren
  • Pat. holt Rezept, Überweisung o. ä. und lässt sich impfen -> zum Vorgang passende Diagnose kodieren (z. B. Hypothyreose)
  • Pat. kommt in die Sprechstunde und lässt sich danach impfen -> Chef kodiert die Diagnose
  • Pat. war im laufenden Quartal schon da und hat Diagnose bekommen -> keine weitere Diagnose nötig
    • Ausnahme: Es soll gleichzeitig die 03220 oder 03221 abgerechnet werden, dann muss die Chronikerdiagnose kodiert werden
  • Pat. lässt sich impfen und hat z. B. nächste Woche (vor der Quartalsgrenze) DMP- oder sonstigen Termin -> keine weitere Diagnose nötig
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