Ich habe in den letzten Tagen vermehrt Verordnungen von Heuschnupfenmitteln auf Kassenrezept gefunden. Das geht – außer in begründeten Einzelfällen – auf keinen Fall!
Faustregel: Ist es irgendwas gegen Pollenallergie, dann zahlt die Kasse nicht.
Leider ist das Angebot verwirrend. Beispiel: Mometason 50 µg Nasenspray gibt es sowohl OTC (also auf grünes Rezept), als auch als rezeptpflichtige Variante. Die Wirkstoffmenge unterscheidet sich dabei nicht, wohl aber die Packungsgröße. Für das größere Fläschchen braucht man ein Rezept, das wir dann aber ausschließlich privat ausstellen. Verdächtig sind grundsätzlich alle Nasensprays, Augentropfen oder Präparate, die auf »-tadin« bzw. »-rizin« enden (z. B. Loratadin, Rupatadin, Cetirizin usw.). Sollte der Pat. schon einmal ein Kassenrezept für ein solches Präparat bekommen haben, ist das kein Argument, sondern nur ein Hinweis darauf, dass wir nicht aufgepasst haben … 😉
Zur Erinnerung: Rezeptpflichtige Medikamente sind mit »R« gekennzeichnet, OTC-Präparate (grünes Rezept) mit »C«.
Da es jetzt schon ein paar Mal schiefgelaufen ist (u. a. bei Neupatienten), ist mit Gemecker zu rechnen; in diesem Fall bin ich gerne bereit, den Patienten die Regeln zu erläutern.