Zwar ist die Antikörperbestimmung nach Covid-Impfung offenbar recht beliebt, bei der Interpretation ist jedoch meist Stirnrunzeln angesagt. Das Labor selbst schreibt dazu folgendes:
»Der Nachweis von Antikörpern gegen das Spike-Protein von SARS-CoV-2 zeigt eine Immunantwort gegen das Virus an (…) Zum jetzigen Zeitpunkt kann eine mögliche Immunität gegen SARS-CoV-2 (…) nicht abschließend beurteilt werden (…)«
Was heißt das für den Patienten nun?
Der Nachweis des SARS-CoV-2-S-Proteins (dritte Zeile im Befund, siehe Bild) gilt als Bestätigung einer erfolgreichen Immunantwort. Der absolute Wert (also wie hoch die Zahl ausfällt), spielt dabei keine Rolle; eine definitiv fehlende Immunität ist nur bei Werten unterhalb der Cutoff-Grenze von 0,8 U/ml festzustellen. In anderen Worten: Jeder, der dort irgendeinen Wert über 0,8 U/ml hat, gilt als erfolgreich immunisiert. Typischerweise sehen wir in den Befunden zwei- oder meist dreistellige Werte. Diese miteinander zu vergleichen (z. B. Herr X ist weniger immun als Frau Y, weil er weniger Antikörper in der Analyse hat) oder gar eine Empfehlung (Herr X braucht einen Booster, Frau Y nicht) abzuleiten, ist nicht erlaubt – das gibt die bisherige Forschung einfach nicht her.
Ich empfehle den Patienten genau das zu sagen, was wir auch herauslesen dürfen: Ja, es gibt eine Immunantwort: oder eben: Nein, es gibt keine.
Übrigens gibt es auch unter unseren Patienten Querdenker, die glauben, sich mit irgendwelchen Antikörpernachweisen an den geltenden Regeln vorbeimogeln zu können. Das funktioniert natürlich nicht; mehr dazu steht in diesem Beitrag.
