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Astra für alle, und zwar sofort…?

Am 06. Mai 2021 hat das Gesundheitsministerium die Priorisierung für den Impfstoff Vaxzevria von AstraZeneca aufgehoben. Das bedeutet konkret, dass sich ab sofort jeder unabhängig von Priorisierungsfaktoren wie Alter, Vorerkrankung oder Beruf damit gegen das Coronavirus impfen lassen kann.

Was heißt das für Sie?
Sollten Sie keiner der in der Impfverordnung festgelegten Prioritätsgruppen angehören und trotzdem so schnell wie möglich geimpft werden möchten, ist dies nun mit dem Impfstoff von AstraZeneca möglich.

Was muss man über den Impfstoff wissen?
Über das Für und Wider des AstraZeneca-Impfstoffs können Sie sich in diesem Artikel des Deutschlandfunks gut verständlich informieren. Grundsätzlich ist fesstzuhalten, dass es sich bei Vaxzevria um ein sicheres Medikament handelt, das von der Europäischen Arzneimittelbehörde empfohlen wird (Details siehe hier). Die Anzahl der Personen, die von schwerwiegenden Nebenwirkungen betroffen sind, ist gemessen an der Menge des verimpften Präparats für medizinstatistische Verhältnisse sehr gering und steht in keinem Verhältnis zum diesbezüglichen Echo in den Medien.

Bitte beachten Sie, dass Sie auch mit der neuen Regelung telefonisch einen Termin vereinbaren müssen (Online-Termine können wir für die Impfung nicht anbieten) und dass uns wöchentlich nur eine begrenzte Menge geliefert wird (Beispiel für die 19. Kalenderwoche: 40 Impfdosen). Wenn es also mehr Interessenten als Impfdosen gibt, kommt natürlich nicht jeder sofort dran. Anders als bisher entscheidet jedoch in diesem Fall ausschließlich der Zeitpunkt Ihrer Terminvereinbarung und eben nicht das Alter oder ein anderer Begleitumstand darüber, wann Sie zum Zuge kommen.

Bezüglich der erforderlichen Zweitimpfung erlaubt die Zulassung des Medikaments eine Frist zwischen vier und 12 Wochen. Da mit Hinblick auf einen möglichen Sommerurlaub so mancher auf eine schnellstmögliche Immunisierung hofft, haben wir entschieden, uns innerhalb des genannten Zeitraums nach dem Wunsch des Patienten zu richten, es ist jedoch darauf hinzuweisen, dass ein größerer Abstand zwischen Erst- und Zweitimpfung die Immunwirkung verbessert. Anders ausgedrückt: Je kürzer der Abstand zwischen Erst- und Zweitimpfung, desto schlechter ist der Schutz vor einer Covid-19-Erkrankung.

Folgende Personen können auch weiterhin nicht mit dem Impfstoff von AstraZeneca geimpft werden:

  • Personen, die bereits früher eine Venenthrombose erlitten haben
  • Personen mit einer thrombosefördernden Gerinnungsstörung (z. B. Faktor-V-Leiden-Mutation) oder Medikation
  • Personen, die in der Vergangenheit auf ein Heparin mit dem Verlust von Blutplättchen (Thromboyzten) reagiert haben
  • Personen mit einer aktiven Krebserkankung

Im Zweifelsfall beraten wir Sie in der Sprechstunde gern zu den Risiken dieser und anderer Impfungen in Zusammenhang mit ihren ganz persönlichen Voraussetzungen.

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