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Attest für die Corona-Impfung jetzt erhältlich

By 13. Januar 2021Februar 8th, 2021Alle Themen, Coronavirus, Impfungen, Praxis, Tipps für Patienten

Wenn Sie im Rahmen der Corona-Impfterminvergabe zur Bestätigung ihrer Zugehörigkeit zu einer Dringlichkeitsgruppe einen Nachweis benötigen, erhalten sie diesen ab sofort in unserer Praxis. Die dafür anfallenden Gebühren trägt Ihre Krankenversicherung.

Ob Sie zu einer Prioritätsgruppe (»höchste«, »hohe« oder »erhöhte« Priorität) gehören, können Sie in der Corona-Impfverordnung (CoronaImpfV) oder in der folgenden Übersicht (Stand: 13.01.2021) nachlesen:

Personengruppe nach § 2 CoronaImpfV

  • Vollendung des 80. Lebensjahres
  • Tätigkeit oder Lebensmittelpunkt in Altenpflegeeinrichtung
  • Tätigkeit in ambulanter Altenpflege
  • Tätigkeit in medizinischem Bereich mit hohem Expositionsrisiko (Intensivstation, Notaufnahme, Rettungsdienst, SAPV)
  • Pflege von Personen mit Merkmalen nach § 2 oder § 3 der CoronaImpfV

Personengruppe nach § 3 CoronaImpfV

  • Vollendung des 70. Lebensjahres
  • Trisomie 21
  • Demenz oder geistige Behinderung
  • Organtransplantation
  • Tätigkeit in stationärer oder ambulanter Pflege geistig behinderter Personen
  • Tätigkeit im medizinischen Bereich mit regelmäßigem Patientenkontakt
  • Tätigkeit bei Polizei, Ordnungsdiensten oder im öffentlichen Gesundheitsdienst
  • Enger Kontakt zu Personen nach § 2 Absatz 1 und 2 oder zu Schwangeren (Der Status ist laut CoronaImpfV von der jeweiligen Kontaktperson oder deren gesetzlichen Vertreter festzulegen)

Personengruppe nach § 4 CoronaImpfV

  • Vollendung des 60. Lebensjahres
  • Übergewicht mit BMI über 30
  • Chronische Nierenerkrankung
  • Chronische Lebererkrankung
  • Immunschwäche oder HIV
  • Diabetes mellitus
  • Herzinsuffizienz, Vorhofflimmern, KHK oder arterielle Hypertonie
  • Krebserkrankung
  • COPD oder Asthma bronchiale
  • Autoimmunerkrankungen oder rheumatische Erkrankungen
  • Relevante Position in staatlichen Einrichtungen
  • Relevante Position im Bereich der kritischen Infrastruktur
  • Tätigkeit im Lebensmitteleinzelhandel
  • Tätigkeit als Erzieher oder Lehrer
  • Prekäre Lebens- oder Arbeitsbedingungen

Alle Menschen, die keine der in den vorhergehenden drei Spalten genannten Kriterien erfüllen

Impftermine und Informationen zum Ablauf erhalten sie auf der  Website des Landes Niedersachsen.

Darüber hinaus gibt es  eine von montags bis samstags in der Zeit von 8 bis 20 Uhr erreichbare Hotline, bei der Bürger alle Fragen zur Corona-Impfung klären können:

☎️ 0800 9988665

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