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Digitaler Impfnachweis jetzt verfügbar

Nachdem der digitale Impfnachweis ja bereits für den 10.06.2021 vollmundig angekündigt wurde und zumindest in der einen oder anderen Apotheke ausgestellt werden konnte, dürfen jetzt auch die Ärzte – wie immer mit angemessener Verspätung – an diesem Projekt teilnehmen.

Fragen und Antworten zum digitalen Impfnachweis:

Wie funktioniert das mit dem digitalen Impfnachweis?

Sie benötigen ein Smartphone (ab iOS Version 12 bzw. Android Version 6) und eine spezielle App, die sie in den gängigen App-Stores kostenlos laden können. Mit dieser App scannen Sie den erhaltenen QR-Code und haben dann einen auf Verlangen vorzeigbaren Impfnachweis, der allerdings nur gemeinsam mit einem Personaldokument gültig ist. Wenn Sie kein Smartphone besitzen, können Sie den Code auch ausgedruckt mit sich führen, der Vorteil gegenüber dem Mitführen des gelben Impfpasses (der weiterhin gültig bleibt), ist dann allerdings dahin. Hier wird genau erklärt, wie es funktioniert.

Kriege ich schon nach der ersten Impfung einen Nachweis?

Das ist zwar technisch möglich, inhaltlich aber sinnlos, da der Inhaber eines solchen Nachweises keine Vorteile davon hat. Wir stellen daher nur Nachweise über vollständige Impfungen aus (beim Impfstoff von Johnson & Johnson natürlich schon nach der ersten und einzigen Impfung).

Bekomme ich in der Praxis Wolff einen Nachweis, wenn ich woanders (Zentrum, Arbeitsplatz etc.) geimpft wurde?

Nein, wir stellen Ihnen nur dann einen Nachweis aus, wenn Sie bei uns geimpft wurden.

Warum? Mittlerweile muss ein Großteil unserer Praxiskapazitäten für die Organisation rund um das Thema Corona aufgewendet werden; die Grenze des Machbaren ist diesbezüglich längst erreicht. Im Interesse der Versorgung unserer Patienten sind wir gezwungen, den Aufwand für diese zusätzliche Verwaltungstätigkeit zu begrenzen und können den Nachweis daher nur denjenigen anbieten, die auch in unserer Praxis geimpft wurden. Erschwerend kommt hinzu, dass wir keine Möglichkeit haben, die Echtheit der uns vorgelegten Dokumente zu prüfen und es aus juristischer Sicht problematisch ist, auf der Basis leicht fälschbarer Dokumente Nachweise dieser Art auszustellen.

Wenn Sie nicht bei uns geimpft wurden, haben Sie folgende Möglichkeiten, den digitalen Nachweis zu erhalten:

  • Wer im Impfzentrum geimpft wurde, erhält seinen Nachweis direkt nach der Impfung dort oder nachträglich per Post
  • Wer in einer anderen Praxis geimpft wurde, möge sich bitte an das dortige Team wenden
  • Wer beim Arbeitgeber geimpft wurde, möge sich bitte an den Betriebsarzt wenden
  • Auch Apotheken bieten diesen Service an, hier können Sie teilnehmende Apotheken finden

Können Sie mir den Nachweis per Post oder E-Mail zuschicken?

Nein, das ist nicht möglich. Die Gründe hierfür:

  • Der Verwaltungsaufwand übersteigt unsere Kapazitäten
  • Wir können nicht sicherstellen, dass der Empfänger mit der geimpften Person übereinstimmt

Wenn Sie also einen digitalen Impfnachweis wünschen, müssen Sie dafür in die Praxis kommen. Ein Termin ist hierfür nicht notwendig.