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Maskenpflicht in der Praxis auch nach dem 02. April

Sicher haben Sie es aus den Medien erfahren: Am 02.04.2022 laufen die bisherigen Corona-Regeln aus und werden – früher oder später – durch länderspezifische Regelungen ersetzt. Abgesehen davon, dass dies aus epidemiologischer Sicht zu diesem Zeitpunkt (Beispiel: Aktuelle Inzidenz LK Leer ca. 2.300/Woche) ein ziemlicher Schwachsinn ist, kann an einem Ort, an dem sich zwangsläufig Infizierte und Risikopatienten nicht aus dem Weg gehen können, keinesfalls auf diesen effektiven Basisschutz verzichtet werden.

Für Sie heißt das:

In der Praxis besteht auch nach dem Auslaufen der Regelungen eine Maskenpflicht.

 

Darüber hinaus empfehle ich allen Patienten, die Maske auch nach dem so genannten »Freedom Day« so oft wie möglich zu nutzen, vor allem in Innenräumen oder bei Menschenansammlungen. Einfacher kann man sein Infektionsrisiko nicht reduzieren.