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Maskenpflicht in Niedersachsen ab 27.04.2020

By 23. April 2020Dezember 1st, 2020Alle Themen, Coronavirus, Informationsmaterial, Krankheiten, Praxis

Ab Montag, den 27.04.2020 gilt in ganz Niedersachsen (und bundesweit; Schleswig-Holstein ab 29.04.) eine Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes (MNS) »im öffentlichen Personennahverkehr und beim Einkauf«, das heißt natürlich auch und insbesondere beim Arztbesuch (zum entsprechenden Statement des Ministerpräsidenten gelangen Sie hier).

Das sollten Sie über die Maskenpflicht wissen:

  • Die Maskenpflicht gilt nicht für Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres und auch nicht für Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen keinen MNS tragen können (z. B. Patienten mit chronischen Atemwegserkrankungen; in diesem Fall benötigen ein ärztliches Attest!)
  • Das Tragen eines MNS ersetzt nicht das Einhalten der Abstandsregeln, das Respektieren der geltenden Kontaktverbote und das Beachten einer ausreichenden Hygiene
  • Eine Verordnung bzw. Erstattung von MNS über die Krankenkasse ist nicht möglich
  • Ein einfacher oder selbstgenähter MNS schützt vor allem Andere durch Reduktion der Tröpfchenverbreitung, der Träger selbst ist dadurch kaum geschützt
  • Wer keinen MNS im Handel erwerben kann und auch keinen selber nähen möchte, kann sich mit einem Tuch, Schal etc. behelfen
  • Jeder MNS muss Mund und Nase bedecken; es bringt nichts, wenn die Nasenlöcher frei sind!
  • Wir wissen derzeit leider auch nicht, wo man hochwertige MNS zu erschwinglichen Preisen erhält
  • Anleitungen zum Selberbasteln finden sie in großer Zahl im Internet
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