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Schneller zur Corona-Impfung mit Berechtigungsschein?

Das Land Niedersachsen entwickelt plötzlich eine Geschäftigkeit in Sachen Corona-Impfung, die es bisher vermissen ließ. Konkret: Es werden reihenweise Berechtigungsscheine an Menschen mit z. B. impfrelevanten Vorerkrankungen verschickt, die diesen Personen eine bevorzugte Impfbehandlung in Aussicht stellen. Fatalerweise sind diese Schreiben so formuliert, als könne man sich damit quasi sofort irgendwo impfen lassen. Das ist natürlich nicht so.

Die Wahrheit ist: Wer einer Prioritätsgruppe gemäß der Impfverordnung zuzurechnen ist, hat zwar formaljuristisch Anspruch darauf, früher als andere Personen geimpft zu werden, da aber der Impfstoff immer noch sehr knapp ist (siehe hier), lassen sich Wartezeiten leider nicht umgehen. Erschwerend kommt hinzu, dass in Deutschland grundsätzlich sehr viele Menschen zu diesen Prioritätsgruppen gehören: Schon wer das 60. Lebensjahr vollendet hat, gilt als bevorzugt zu impfen. Auf unserer Impfliste gehören zum Zeitpunkt des Erscheinens des Artikels über 81 % zur Gruppe erhöhter Impfprioritäten und wir bekommen so wenig Impfstoff, dass wir derzeit wöchentlich keine 10 % dieser Menschen impfen können. Sie sehen also: Auch wenn Sie selbst zu einer Prioritätsgruppe gehören, ist mit einer schnellen Impfung aufgrund der durch Entscheidung der Bundesregierung verknappten Liefermenge in der Arztpraxis derzeit nicht zu rechnen. Daran ändern auch vollmundige Schreiben der Landesregierung nichts.

In diesem Zusammenhang sollte noch erwähnt werden, dass die gemäß der Impfverordnung verwendeten Formulierungen entscheidend für die Einstufung in eine Prioritätsgruppe sind: Zu unterscheiden sind die Begriffe höchste, hohe und erhöhte Priorität. Die meisten Bescheinigungen entfallen auf die letzte Gruppe (erhöhte Priorität), deren Angehörige sich aufgrund der Wortwahl besonders meist weit vorne in der Liste wähnen, tatsächlich aber erst an der Reihe sind, wenn die ersten beiden Gruppen versorgt wurden.

Für zusätzliche Verwirrung sorgt zudem die Einordnung bestimmter Berufsgruppen in die Prioritätsgruppen unter dem Hinweis auf die besondere Relevanz ihrer jeweiligen Position. Ich als Ihr Hausarzt kann und will nicht entscheiden, wie wichtig Ihre Position in Ihrer Firma ist (wenn Sie nicht gerade der Inhaber sind) oder ob ein etwaiger Ausfall die Behörde lahmlegt, bei der Sie tätig sind. Ich halte eine Einstufung anhand der beruflichen Tätigkeit für problematisch, sofern diese nicht ausdrücklich in der Impfverordnung beschrieben wird (z. B. Lehrer, Pflegekräfte usw.).

Wenn Sie selbst nochmal genau nachlesen wollen, wer zu welcher Gruppe gehört, folgen Sie diesem Link.

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