Ab Montag, den 19.10.2020 ist es wieder möglich, sich bei leichten Erkältungsbeschwerden telefonisch krankschreiben zu lassen. Dadurch soll bei steigenden Corona-Infektionszahlen eine weitere Ausbreitung eingedämmt werden. Die Arbeitsunfähigkeit kann dabei zunächst maximal 7 Tage bescheinigt und bei Bedarf um weitere 7 Tage verlängert werden. Die Regelung gilt zunächst bis zum Ende des Jahres 2020 (Stand: 16.10.2020).
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