Die Corona-Pandemie hat unseren Alltag verändert; insbesondere was den bisher als selbstverständlich geltenden Kontakt mit anderen Menschen angeht. Vieles, was bisher von Angesicht zu Angesicht erledigt wurde, ist in den digitalen Raum verlagert worden. Diese Entwicklung macht auch vor der ambulanten medizinischen Versorgung nicht Halt, und tatsächlich sprechen einige Gründe für einen virtuellen Arztbesuch: Ansteckungsrisiken, weite Anfahrtswege auf dem Land, eingeschränkte Mobilität oder Zeitmangel machen eine Videosprechstunde in vielen Fällen zu einer sinnvollen Alternative. Gerade für Berufstätige, deren Arbeitszeiten sich mit den Praxisöffnungszeiten überschneiden oder für Eltern, die sich tagsüber um Kleinkinder kümmern müssen, erleichtert z. B. eine Befundbesprechung per Handy in der Mittagspause oder im heimischen Wohnzimmer den Alltag deutlich. Natürlich kann eine Videosprechstunde keine körperliche oder apparative Untersuchung ersetzen, aber ein nicht unerheblicher Teil der Kontaktanlässe in meiner Praxis kann ebenso gut ohne persönliche Anwesenheit zur Zufriedenheit der Patienten geklärt werden.
Ab sofort (Start: Februar 2021) können Sie eine Arztkonsultation bei mir nun auch von zuhause oder unterwegs per Computer oder Mobiltelefon wahrnehmen, sofern folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- Sie verfügen über einen stabilen Internetanschluss, eine E-Mail-Adresse und ein videofähiges Gerät
- Sie haben die schriftliche Zustimmung zur Videosprechstunde erteilt (Formular zum Download)
- Ihr Anliegen erfordert keine körperliche Untersuchung. Für die Videosprechstunde bieten sich inbesondere Befundbesprechungen oder Therapieanpassungen sowie die Klärung organisatorischer Fragen an.
So einfach geht’s:
- Vor Ihrer ersten Videosprechstunde drucken Sie eine Teilnahmeerklärung aus und geben diese unterschrieben in der Praxis ab; alternativ können Sie das Dokument faxen oder fotografieren und per E-Mail senden
- Um das Angebot zu nutzen, vereinbaren Sie einfach wie gewohnt telefonisch oder online einen Arzttermin.
- Im Falle einer Online-Buchung vermerken Sie ihren Wunsch bitte im Freitextfeld und geben unbedingt Ihre E-Mail-Adresse an (ohne E-Mail-Adresse ist die Einladung zur Videosprechstunde nicht möglich).
- Zur Teilnahme an der Videosprechstunde erhalten Sie eine E-Mail mit einem Link, der nur für Sie und für den jeweiligen Termin gültig ist. Zum Zeitpunkt des Termins können Sie damit das virtuelle Sprechzimmer betreten.
- Je nach Praxisauslastung kann es vorkommen, dass Sie trotz des Termins warten müssen. Halten Sie die Verbindung in diesem Fall trotzdem aufrecht.
- Sollten wir den Termin nicht wahrnehmen können, melden wir uns rechtzeitig bei Ihnen.
- Sollten Sie den Termin nicht wahrnehmen können, bitten wir um eine Absage per Telefon oder E-Mail. Wenn Sie dem Video-Chat 10 Minuten nach dem vereinbarten Termin noch nicht beigetreten sind, verfällt die Buchung.
Eine ausführliche Anleitung des Dienstanbieters können Sie hier herunterladen.
Die technische Durchführung obliegt dem Unternehmen RED Medical Systems GmbH, das von der KBV als zertifizierter Anbieter gelistet ist und alle Anforderungen an Datenschutz und Übertragungssicherheit erfüllt.
Fragen und Antworten zur Videosprechstunde
Ist mein Anliegen für die Videosprechstunde geeignet?
- Beratung bzgl. Anträgen, Kassenanfragen usw.
- Besprechung von Labor-, Röntgen- oder Facharztuntersuchungen
- Verlaufskontrolle bestehender und diagnostizierter Beschwerden
- Besprechung von Medikamentenanpassungen
- Klärung seelischer Beschwerden
- Alle Anliegen, die keine Untersuchung oder einen Eingriff erfordern
- Akute Schmerzen, Symptome oder Verletzungen (Untersuchung erforderlich)
- Wundkontrollen und Verbandswechsel
- Impfungen
- Vorbereitung von DMP-Untersuchungen
- Gesundheits- oder Krebsvorsorge
Welche Ausstattung benötige ich für die Videosprechstunde?
Die Sprechstunde ist sowohl am PC als auch per Smartphone möglich. Sie benötigen lediglich eine Internetverbindung, eine Kamera und ein Mikrofon. Beachten Sie bitte, dass durch den Videostream große Datenmengen anfallen, die sich auf ihr Guthaben oder Datenkontingent auswirken können.
Warum kann ich keinen herkömmlichen Video-Chat verwenden?
Der Gesetzgeber schreibt in der Vereinbarung über die Anforderungen an die technischen Verfahren zur Videosprechstunde gemäß § 291g Absatz 4 SGB V vor, dass die Übertragung der Videosprechstunde über eine Peer-to-Peer-Verbindung ohne Nutzung eines zentralen Servers erfolgen muss. Dadurch wird es Dritten unmöglich gemacht, den Datenstrom mitzulesen oder zu speichern. Diese Anforderung wird von herkömmlichen Videodiensten wie beispielsweise Skype oder WhatsApp nicht angeboten, da deren Datenströme immer über zentrale Server geleitet werden.
Ist eine Konferenzschaltung mit mehreren Teilnehmern möglich?
Nein, zur Zeit bieten wir keine Möglichkeit, weitere Teilnehmer zu einem Gespräch zuzuschalten.
Wird die Videosprechstunde aufgezeichnet oder darf ich sie aufzeichnen?
Nein. Weder Arzt noch Patient darf die Videosprechstunde aufzeichnen. Da die Verbindung nicht über den Server eines Drittanbieters läuft, sondern ausschließlich zwischen Arzt und Patient hergestellt wird (»peer to peer«), kann das Gespräch auch nicht durch Dritte angesehen, angehört oder aufgezeichnet werden.
Gibt es für die Videosprechstunde abweichende Sprechzeiten?
Während der Einführungsphase werden Video-Termine bis auf Weiteres nur zu den normalen Sprechzeiten angeboten. Sollte sich herausstellen, dass die Videosprechstunde auf eine große Resonanz stößt, werden wir ggf. spezielle Sprechzeiten dafür ausweisen. Die Entscheidung hierüber fällt voraussichtlich im Laufe des Jahres 2021.