Viele Menschen planen derzeit ihren Sommerurlaub und sind für diese Planung auf eine abgeschlossene Covid-19-Impfung angewiesen. Abgesehen von der Tatsache, dass in Sachen Impfung die Nachfrage das Angebot weiterhin deutlich übersteigt, ergibt sich aus der für fast alle Impfstoffe geltenden Pflicht zur Zweitimpfung ein Problem, das sie bei Ihrer Planung unbedingt berücksichtgen sollten:
Niemand garantiert Ihnen, dass der Impfstoff für Ihre Zweitimpfung rechtzeitig zur Verfügung steht!
Bereits jetzt wünschen manche unserer Patienten, das Intervall bis zur Zweitimpfung zu verkürzen, was aktuell zumindest beim Impfstoff von AstraZenaca unter Inkaufnahme einer geringeren Wirksamkeit möglich ist.
Da wir jedoch die Dosen für Erst- und Zweitimpfungen jeweils getrennt voneinander Woche für Woche bestellen müssen und die bisherige Erfahrung mit der Verfügbarkeit der Impfstoffe gezeigt hat, dass man sich eher auf das Horoskop als auf Ankündigungen hinsichtlich der zu erwartenden Liefermenge verlassen kann, können wir einen Wunschtermin für die Zweitimpfung bestenfalls berücksichtigen, aber keinesfalls garantieren. Für sie heißt das: Wenn Sie sich heute z. B. mit AstraZeneca impfen lassen und die Zweitimpfung in sechs Wochen wünschen, damit sie in acht Wochen als vollständig geimpft gelten und eine Urlaubsreise antreten können, besteht das Risiko, dass Ihre Planung an der Liefersituation scheitert. Ich rate Ihnen daher dringend davon ab, finanzielle Verpflichtungen einzugehen, zu deren Rahmenbedingungen eine rechtzeitige Zweitimpfung gehört. Für aus Terminabweichungen entstehende Schäden übernehmen wir selbstverständlich keine Haftung.
Also: Gehen Sie bei Ihrer Planung vom schlimmsten Fall aus, der bisherige Verlauf der Impfkampagne erlaubt leider keinen Optimismus …