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Informationen zum Coronavirus

Hinweis: Dieser Artikel wurde zu einem früheren Zeitpunkt der Corona-Pandemie verfasst und veröffentlicht. Mittlerweile liegen neue Erkenntnisse und Daten vor, so dass einige Informationen in diesem Beitrag möglicherweise veraltet sind. Wir veröffentlichen regelmäßig aktuelle und für unsere Patienten relevante Informationen zum Thema Corona. Zur Übersicht gelangen Sie, wenn Sie auf diesen Hinweis klicken.

Die Infektionswelle durch das neuartige Coronavirus (Coronavirus SARS-CoV-2, Covid-19) ist in Deutschland in vollem Gange. Mittlerweile sind alle Bundesländer, sämtliche ostfriesischen Landkreise und auch die Gemeinde Uplengen betroffen. Um eine rasante Ausbreitung und somit eine Überlastung des Gesundheitswesens zu vermeiden, wurden bundesweit und auch bei uns in Ostfriesland weitreichende Einschränkungen des öffentlichen Lebens angeordnet (Kontaktbeschränkungen, Schulschließungen, Veranstaltungsverbote usw.).

Mit einer Zunahme der Infektionsfälle geht leider auch eine Zunahme der irreführenden Informationen oder sogar böswilligen Falschmeldungen einher; insbesondere in den sozialen Medien kursieren zahlreiche sinnlose oder schlimmstenfalls gefährliche Tipps und Verschwörungstheorien. Bitte teilen Sie derartige Meldungen nicht und nutzen Sie zur Information nur seriöse Quellen:

Um Patienten und Personal nicht zu gefährden sowie eine rasante Ausbreitung der Epidemie nicht zu begünstigen, bitten wir Sie dringend, uns grundsätzlich vor Besuch der Praxis telefonisch darüber zu informieren, wenn Sie unter Erkältungssymptomen leiden. Dies gilt insbesondere dann, wenn sie sich in den vier Wochen vor Beginn Ihrer Beschwerden in Regionen mit einer Häufung von Infektionsfällen (Liste der Risikogebiete) oder an einem internationalen Flughafen aufgehalten haben; ebenso wenn sie Kontakt zu einer nachgewiesenermaßen infizierten Person hatten. In diesem Fall müssen Sie den Kontakt zu anderen Patienten, z. B. im Wartezimmer, meiden; außerdem muss unser Team in solchen Fällen geeignete Infektionsschutzmaßnahmen ergreifen.

Laden sie unsere Empfehlungen zum Umgang mit Erkältungskrankheiten während der Coronavirus-Pandemie herunter.

Was ist über die Krankheit bekannt?

  • Der Erreger löst eine potentiell schwer verlaufende Atemwegsinfektion aus, ist hochansteckend und kann bereits während der Inkubationszeit von ca. 14-26 Tagen, also noch bevor Symptome auftreten, von Mensch zu Mensch übertragen werden.
  • Die Daten zur Sterblichkeit sind im Moment noch sehr unsicher. Dies liegt daran, dass die Rate tödlich verlaufender Infektion stark von Faktoren wie der Ausstattung des Gesundheitswesens und dem Zugang zu intensivmedizinischen Maßnahmen abhängt. So sind in Deutschland bisher gemessen an den Infektionszahlen weniger Menschen an Covid-19 gestorben als in den meisten anderen Ländern. Grundsätzlich haben alte Menschen und Personen mit schweren Vorerkrankungen, insbesondere der Atemwege oder des Immunsystems, ein deutliches höheres Risiko, schwer zu erkranken oder an der Infektion bzw. ihren Komplikationen zu sterben. Dies gilt auch für Menschen, die mit immunsuppressiven Medikamenten behandelt werden (z. B. laufende Chemotherapie).
  • Bei Kindern scheint die Erkrankung nach derzeitigen Erkenntnissen milder zu verlaufen, sie können das Virus jedoch ebenso übertragen wie Erwachsene. Zudem sind mittlerweile auch Todesfälle bei Säuglingen, Kindern und jungen Erwachsenen bekannt geworden, so dass keinesfalls von einer Krankheit gesprochen werden kann, die »nur Alte und Schwache« gefährdet.
  • Zur Zeit ist noch kein Medikament verfügbar, dass die Erkrankung ursächlich bekämpft, es gibt jedoch Hinweise darauf, dass Wirkstoffe, die gegen andere Viruserkrankungen (Ebola, HIV) entwickelt und bereits zugelassen wurden, auch bei Covid-19 wirksam sein könnten. Dies wird derzeit an Patienten erprobt.
  • Ob und wie lange nach einer Infektion Immunität besteht, ist zur Zeit noch Gegenstand der Forschung. Es wurde jedoch von Einzelfällen mit erneuter Infektion nach durchgemachter Erkrankung berichtet.
  • Impfstoffe sind in der Entwicklung, aufgrund der Zulassungsformalitäten ist jedoch nicht mit einer Verfügbarkeit vor 2021 zu rechnen.
  • Grundsätzlich ist eine Coronavirus-Erkrankung für die Betroffenen nicht von einem herkömmlichen Atemwegsinfekt zu unterscheiden; auch in Praxis oder Krankenhaus ist eine Differenzierung nur mittels Laboranalyse möglich. Das klinische Bild kann von leichten Erkältungssymptomen bis zum Bild einer schweren Virusgrippe variieren; Sicherheit bezüglich einer Infektion kann nur ein genetischer Nachweis des Virus-Erbguts bringen.

Wie kann man sich vor einer Ansteckung schützen?

Der Beste Schutz vor Infektion und Weiterverbreitung besteht in konsequenter Hygiene und dem Vermeiden von Kontakt zu anderen Menschen. Informationen hierzu finden Sie auch auf den Seiten der BZgA,

  • Seien Sie sich stets bewusst darüber, dass Sie selbst infiziert sein könnten, ohne dass es zu Krankheitssymptomen kommt. In diesem Fall sind Sie dennoch Überträger!
  • Regelmäßiges und gründliches Händewaschen wird empfohlen; ein spezielles Desinfektionsmittel ist nicht erforderlich
  • Verzichten Sie auf Körperkontakt, insbesondere Händeschütteln, Umarmungen, Begrüßungsküsse, Teilen von Besteck und Trinkgefäßen usw.
  • Husten oder niesen Sie nicht in die Hand, sondern in die Armbeuge oder ein Taschentuch, das sie entsorgen können
  • Meiden Sie Menschenansammlungen oder enge Räume mit vielen Personen; ein Abstand von 1-2 m wird empfohlen
  • Verzichten Sie auf Krankenhaus- oder Pflegeheimbesuche, um die Patienten bzw. Bewohner nicht unnötig zu gefährden
  • Beschränken Sie Ihre Sozialkontakte in den nächsten Wochen auf das Nötigste; das gilt auch für Vereine, Sportstudios, Urlaubsreisen etc.
  • Das Tragen von Mundschutz oder Handschuhen im Alltag wurde von offizieller Seite anfangs nicht empfohlen, allerdings setzt sich mittlerweile die Erkenntnis durch, dass das Tragen auch eines einfachen (ggf. selbst genähten) Mund-Nasen-Schutzes (MNS) als Maßnahme gegen das Verbreiten infektiöser Tröpfchen durchaus sinnvoll ist. Ein Schutz gegen Infektion des Trägers besteht erst ab der Schutzklasse »FFP2«, einfache MNS sind hier nicht effektiv. Als Maßnahme zur Eindämmung der Virusverbreitung ist jedoch auch ein einfacher Mundschutz besser als keiner.

Wie erfolgt die Abklärung?

Wenn Sie sich wegen Atemwegsbeschwerden in der Praxis melden (möglichst vorab telefonisch!), erheben wir zunächst die Anamnese, um zu prüfen, ob Sie zu jenen Patienten gehören, bei denen die Wahrscheinlichkeit für das Vorliegen einer Coronavirus-Infektion hoch ist. Dies ist dann der Fall, wenn sie …

  • … in den letzten Wochen Kontakt zu infizierten Personen hatten
  • … sich kürzlich in einem Risikogebiet aufgehalten haben
  • … aufgrund Ihres Tagesablaufs ein hohes Infektionsrisiko haben (z. B. berufliche Tätigkeit im Gesundheitswesen oder mit intensivem Publikumskontakt)
  • … vom Gesundheitsamt zum Test aufgefordert werden

Besteht nach Anamnese und klinischer Untersuchung der Verdacht auf eine Coronavirus-Infektion, vereinbaren wir für Sie einen Termin in einem der vier lokalen Testzentren (Nortmoor, Georgsheil, Wittmund und Papenburg), wo der Abstrich durchgeführt und zur Analyse geschickt wird. Das Ergebnis wird ca. 24 bis 48 Stunden später der Praxis mitgeteilt, die sich dann wiederum mit Ihnen in Verbindung setzt und das weitere Vorgehen klärt.
Bitte beachten Sie, dass es sich bei der Coronavirus-Infektion um eine meldepflichtige Erkrankung handelt; dies gilt auch in begründeten Verdachtsfällen. Wir sind verpflichtet, Ihre Daten an das zuständige Gesundheitsamt zu übermitteln, wenn …

  • … der begründete Verdacht auf eine Infektion besteht (Symptome plus Aufenthalt in Risikogebiet oder Kontakt zu Infizierten)
  • … eine Infektion laborchemisch nachgewiesen ist

Wie verhalte ich mich bei Verdacht auf eine Coronavirus-Infektion?

Solange eine Infektion nicht nachgewiesen ist und Sie nicht engen Kontakt zu einer infizierten Person haben oder hatten, wird keine Quarantäne verhängt. Dennoch sollten Sie bis zum sicheren Ausschluss jeden Kontakt zu Anderen, insbesondere zu älteren oder chronisch kranken Personen, unbedingt vermeiden.

Wie verhalte ich mich im Falle einer nachgewiesenen Coronavirus-Infektion?

Ist eine Infektion mittels Abstrich nachgewiesen, dann setzt sich das Gesundheitsamt mit Ihnen in Verbindung und wird Sie über die weiteren Maßnahmen informieren. In diesem Fall ist eine häusliche Quarantäne vorgesehen.

Ist ein Abstrich sinnvoll, wenn man keine Beschwerden hat?

Viele Patienten sind besorgt, weil z. B. am Arbeitsplatz ein Infektions- oder Verdachtsfall aufgetreten ist und fragen, ob ein Abstrich erforderlich ist, auch wenn keine Symptome vorliegen. Hierzu äußert sich das Robert-Koch-Institut wie folgt: »Eine Labordiagnose sollte nur bei Krankheitszeichen durchgeführt werden zur Klärung der Ursache. Wenn man gesund ist, sagt ein Test auf COVID-19 nichts darüber aus, ob man krank werden kann. Zudem würden damit die Testkapazitäten unnötig belastet.«

Kann man feststellen, ob ich die Infektion schon durchgemacht habe?

Seit Anfang Mai bietet unser Partnerlabor einen Antikörpertest an; dieser ist bisher keine Kassenleistung und muss daher privat bezahlt werden. Nähere Informationen finden Sie hier.

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